LV Sachsen: Kommt neue Durchführungsbestimmung zum SächsBeWoG?


06.07.2017 - Mit der SächsBeWoGDVO ist im Herbst 2014 eine Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Durchführung des Sächsischen Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetzes (SächsBeWoG) in Kraft getreten. Sie regelt u.a. die Anforderungen an die Räumlichkeiten von Einrichtungen sowie an deren personelle Ausstattung.

Der sächsische DVLAB Landesvorsitzende Christophe Holzapfel berichtet, dass das Sozialministerium nun die Durchführungsverordnung zum SächsBeWoG novellieren will. Dazu erreichte seinen Landesverband kurzfristig eine Anfrage des Sozialministeriums. Der DVLAB Sachsen wird in der Regel in Anhörungsverfahren zu relevanten Gesetzesentwürfen und Verordnungen einbezogen. "Eine neue Durchführungsverordnung wäre für Träger von Einrichtungen der Altenhilfe höchst bedeutsam", so Holzapfel. Er bedauert, dass derzeit kaum Informationen über das Vorhaben des Sozialministeriums zu erfahren sind.



zurück


DVLAB e.V.
Bahnhofsallee 16 | D-31134 Hildesheim
Telefon: 05121-2892872 | Telefax: 05121-2892879
E-Mail: info@dvlab.de
Impressum | Datenschutz
©
Admin
- 396685 -