Pflegereform: Bleiben verhaltensauffällige Menschen mit Demenz auf der Strecke?


04.05.2017 - Der DVLAB Bundesverband hat heute seine Kritik am Pflegebedürftigkeitsbegriff mit der Aussendung einer Presseerklärung einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Darin heißt es u.a.: "Zwei Jahrzehnte lang ist zu Recht kritisiert worden, dass der Pflege-und Betreuungsbedarf von Menschen mit Demenz nicht angemessen berücksichtigt wurde. Mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff sollte sich das ab 2017 bessern." Aber bereits nach wenigen Monaten Praxiserfahrung mit dem „Neuen Begutachtungsinstrument“ (NBI) würde sich abzeichnen: "Verlierer der Reform sind aktive Menschen mit mittlerer bis schwerer Demenz und offenkundigen Verhaltensauffälligkeiten."

Weiter informierte der Verband die Öffentlichkeit über eine von ihm und Kooperationspartnern initiierte Studie. Damit soll überprüft werden, "ob sich die Einschätzung der Altenpflegeeinrichtungen bezüglich zu niedriger Pflegegrade für Menschen mit mittelschwerer bis schwerer Demenz bestätigt und inwieweit ein generelles Absinken des derzeitigen Pflegegradniveaus zu erwarten ist."

Die Begutachtungsergebnisse des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen aus den ersten 100 Tagen nach Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs legen diese Vermutung jedenfalls nahe: Nur bei zwei Prozent der Versicherten wurde der Pflegebedarf in Grad 5 und nur bei fünf Prozent in Grad 4 eingruppiert.

Hier die vollständige Presseerklärung



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