PNOG: "Größter Kahlschlag an Unterstützung"
26.10.2026 - Das im Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) neu geplante "Sozialraumbudget" bedeutet für bundesweit mehr als 50.000 Mitarbeitende bei ambulanten Diensten in den nächsten Wochen die Kündigung. Das hat der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) aktuell vorgerechnet und damit die Kritik am Gesetzentwurf bekräftigt.
bpa-Präsident Bernd Meurer (Foto) sagte gegenüber der BILD-Zeitung:
Quasi von heute auf morgen werden gut funktionierende Unterstützungsstrukturen für Pflegebedürftige und ihre Familien zerschlagen. Mehr als 50.000 Mitarbeitende bekommen die Kündigung, Millionen Pflegebedürftige müssen versuchen, ihren Unterstützungsbedarf neu zu organisieren.
Wir haben mehr als 2.000 Pflegedienste in unserer Mitgliedschaft befragt, in jedem Dienst müssen mehrere Mitarbeitende entlassen werden, die derzeit Entlastungsleistungen durchführen, also Pflegebedürftige im Haushalt unterstützen. Diese Menschen enden erst einmal in der Arbeitslosigkeit. Das ist also auch für die öffentlichen Kassen ein kompletter Irrsinn.
Hier wird kein Problem gelöst und kein Geld eingespart. Hier wird lediglich ein bewährtes System zerstört, um die gleichen Leistungen neu wieder aufzubauen.
Das Pflegeneuordnungsgesetz entwickelt sich zum größten Kahlschlag an der Unterstützung der betroffenen Familien.
Dann wandte sich Meurer mit einem Appell direkt an Bundesgesundheitsminister Linnemann: Konzentrieren Sie sich auf die wirklichen Probleme und lassen Sie uns in den funktionierenden Strukturen in Ruhe arbeiten. Wir wollen gemeinsam mit unseren Mitarbeitenden weiter die betroffenen Familien unterstützen. Wir brauchen keine Verunsicherung, sondern Klarheit und Planungssicherheit.
Der bpa fordert deshalb eine Öffnung des Sozialraumbudgets für ambulante Dienste.
Auch der DVLAB hatte u.a. zu diesem Punkt zuletzt am 28.09. – gemeinsam mit acht weiteren Berufs- und Fachverbänden – dem Bundeskanzler und Bundeskabinett einen Brandbrief geschrieben. Dieser enthielt vier Änderungsforderungen am PNOG-Entwurf:
1. Die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI muss in ihrer bisherigen Form erhalten bleiben.
2. Die Einführung des vorgesehenen § 7c PNOG sollte bis zur Vorlage der Ergebnisse der Strukturkommission ausgesetzt werden.
3. Die bisherigen Nutzungsmöglichkeiten des Entlastungsbetrags nach § 45b SGB XI müssen gesichert sein.
4. Die vollständige Refinanzierung tariflicher Entgeltsteigerungen ist zu gewährleisten.
Zum § 45b heißt es im Brandbrief weiter:
Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI erhalten: Die geplante Einschränkung der jetzigen Nutzungsmöglichkeiten nach § 45b SGB XI wird insbesondere die hilfreiche Inanspruchnahme der
Tages- und Nachtpflege, der Kurzzeitpflege sowie ambulante Leistungen für die Pflegebedürftigen verteuern – oder unmöglich machen, weil sie es aus Eigenmitteln nicht bezahlen können. Aber viele Familien können die häusliche Pflege überhaupt erst dank der Tagespflege aufrechterhalten. Entfiele diese Möglichkeit künftig, würde das Angehörige zusätzlich belasten. Auch dies konterkariert erneut die Präventionsansätze des PNOG und verschlechtert die gesundheitliche Situation der Betroffenen wie ihrer Familien. In der Folge würden der teilstationäre Bereich tausende Pflegekräfte verlieren und Tagespflegen schließen müssen. Die mühsam aufgebaute Versorgungsstruktur wird so ohne Not massiv geschädigt.
Quelle und Foto: bpa.de
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