Einheitliche Pflegeassistenzausbildung: Von Bundeskabinett beschlossen


06.09.2024 - Die Anhörung der Verbände dazu ist durch, am 4. September hat das Bundeskabinett der Einführung einer bundeseinheitlichen generalistischen Pflegefachassistenzausbildung zugestimmt. Sie soll 18 Monate dauern und zu 2027 eingeführt werden.

Mit dem "Pflegeassistenzeinführungsgesetz" (PflAssEinfG) soll ein eigenständiges und einheitliches Berufsprofil für die Pflegefachassistenz in Deutschland geschaffen werden. Damit wäre dann Schluss mit den derzeit 27 landesrechtlich geregelten Ausbildungen zu Pflegeassistenzberufen.

DIE ECKPFEILER

Dauer der Ausbildung: Im Vorweg gestritten wurde vor allem über die Dauer des neuen Ausbildungsgangs. Viele Branchenvertreter*innen, darunter auch der DVLAB, hatten eher zu 12 Monaten tendiert, andere waren für 18 Monate, einige wenige auch für zwei Jahre. Herausgekommen ist nun, quasi als Kompromiss, eine 18-monatige Ausbildung (in Teilzeit bis zu 36 Monate). Gleichzeitig sieht der Gesetzentwurf umfassende Möglichkeiten zur Verkürzung vor, insbesondere bei beruflicher Vorerfahrung (zum Beispiel auf 12 Monate oder weniger).

Zugang zur Ausbildung: Grundsätzlich soll der Hauptschulabschluss Mindestvoraussetzung sein. Gleichzeitig hält der Entwurf aber auch einen Zugang ohne Schulabschluss vor – sofern die Pflegeschule eine positive Prognose für einen erfolgreichen Abschluss der Ausbildung abgibt.

Praxiseinsätze: Während der Ausbildungszeit sollen Pflichteinsätze in der stationäre Langzeitpflege, der ambulante Langzeitpflege sowie der stationären Akutpflege erfolgen. Damit soll den Absolvent*innen die Möglichkeit eröffnet werden, deutschlandweit in allen großen Versorgungsbereichen der Pflege arbeiten zu können. Der Aufbau der Ausbildung ist also analog des Pflegeberufegesetzes angelegt, entsprechend soll eine verkürzte Qualifizierung zur Pflegefachperson möglich sein.

Vergütung: Die Auszubildenden sollen während der gesamten Ausbildungsdauer eine angemessene Ausbildungsvergütung erhalten. Laut Bundesfamilienministerium erhalten bisher nur etwa die Hälfte der Auszubildenden eine Vergütung.

Berufsbezeichnung: Auch sie soll vereinheitlicht werden, nämlich entweder als "Pflegefachassistentin bzw. Pflegefachassistent" oder "Pflegefachassistenzperson".

Finanzierung: Analog zur Finanzierung der Ausbildung von Pflegefachpersonen soll auch die Ausbildung zur Pflegefachassistenz künftig im Umlageverfahren von den Pflegeeinrichtungen, den Bundesländern und der Pflegeversicherung finanziert werden.

EINSICHTEN und AUSBILDUNGSZIELE

"Zur Sicherstellung der Qualität der pflegerischen Versorgung ist es notwendig, dass die Verteilung von pflegerischen Aufgaben zwischen Pflegefachpersonen und Pflegefachassistenzpersonen weiterentwickelt wird", so das Bundesfamilienministerium. "Pflegefachassistenzpersonen sollen zukünftig vermehrt Aufgaben durchführen können, die heute noch teilweise von Pflegefachpersonen durchgeführt werden. Damit werden Pflegefachpersonen deutlich entlastet; das Personal wird insgesamt effizienter eingesetzt und Wegezeiten gespart."

Im Gesetzentwurf liest sich das dann so: Eine gute Pflege werde "zukünftig nicht allein durch eine weitere Steigerung der Zahl der vorhandenen Pflegefachpersonen sichergestellt werden können, es bedarf vielmehr auch eines neuen Personalmixes mit einer zielgenauen, kompetenzorientierten Aufgabenverteilung insbesondere zwischen Personen mit einer Pflegefachassistenzausbildung und Pflegefachpersonen."

Entsprechen heißt es, die neue Ausbildung solle insbesondere dazu befähigen,
1. die folgenden Aufgaben unter Beachtung der Pflegeprozessverantwortung einer Pflegefachperson nach dem Pflegeberufegesetz in nicht komplexen Pflegesituationen selbständig durchzuführen und in komplexen Pflegesituationen an ihrer Durchführung mitzuwirken:
a) Unterstützung bei der Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfs und der Planung der Pflege,
b) Durchführung von körpernahen Pflegemaßnahmen,
c) Dokumentation und gezielte mündliche Informationsweitergabe durchgeführter Pflegemaßnahmen und selbst erhobener pflegebezogener Informationen,
d) Beteiligung an der Evaluation des Pflegeprozesses durch eine aussagekräftige Dokumentation und weitere praxisorientierte Instrumente,
e) Berücksichtigung qualitätssichernder Durchführungsstandards im eigenen Handlungsbereich (Verantwortungs- und Aufgabenbereich),
f) Durchführung präventiver und gesundheitsfördernder Maßnahmen, wie zum Beispiel von Maßnahmen der Prophylaxe,
g) Durchführung von Maßnahmen zur Erhaltung und Stärkung der eigenständigen Lebensführung und Alltagskompetenz mit zu pflegenden Menschen,
h) Durchführung rehabilitativer Pflegemaßnahmen,
i) Unterstützung von zu pflegenden Menschen bei der Lebensgestaltung und Ermöglichung von Teilhabe sowie Selbständigkeit,
j) Begleitung von Menschen in palliativen Pflegesituationen und in der letzten Lebensphase,
k) Einleitung lebenserhaltender Sofortmaßnahmen bis zum Eintreffen der Ärztin oder des Arztes und Durchführung von Maßnahmen in Krisen- und Katastrophensituationen,

2. ärztlich angeordnete, zur Übertragung geeignete Maßnahmen nach Übertragung durch die Ärztin oder den Arzt oder nach Weiterübertragung durch die Pflegefachperson eigenständig durchzuführen,

3. intra- und interprofessionell zu kommunizieren und effektiv im Pflegeteam und mit anderen Berufsgruppen zusammenzuarbeiten.

REAKTIONEN

Rundum begrüßt die Branche, dass die der 27 unterschiedlichen Landesregierungen im föderalen System nun mit einer Vereinheitlichung der Pflegeassistenzausbildung ein Ende finden werden. Denn teilweise war es Absolvent*innen bis nicht möglich, ihren Arbeitsplatz wegen Nichtanerkennung der Ausbildung von einem Bundesland in ein anderes zu verlegen.

Unmut grummelt jedoch über die vorgesehene Ausführung des Gesetzes. Vielen in der Branche ist die Ausbildungsdauer von 18 Monaten zu lang, weil damit keine schnelle Entlastung für Pflegefachkräfte in Sicht ist. Nicht wenige hätten sich zumindest gewünscht, dass neben der Pflegefachassistenzausbildung von eineinhalb Jahren auch eine Ausbildung für Pflegehelfer*innen mit 12-monatiger Ausbildungszeit vorgesehen worden wären.

Moniert wird auch die Finanzierung. Laut dem Portal carevor9.de hat sich z.B. Dr. Carola Reimann, Chefin des AOK-Bundesverbands, zu Wort gemeldet: "Dass die Ampel zur Finanzierung allerdings plant, fast 240 Millionen Euro pro Ausbildungsjahr auf die Gesetzlichen Krankenkassen abzuwälzen und 17,7 Millionen auf die Soziale Pflegeversicherung, lehnen wir entschieden ab." Hier seien die Länder in der Pflicht. Diese käme bereits heute ihrer verfassungsmäßigen Zuständigkeit bei den Ausbildungskosten nicht nach. Das Gesetz werde dazu führen, dass die Eigenanteile für Bewohner*innen in Pflegeeinrichtungen weiter steigen.

Bleibt abzuwarten, wie Bundesgesundheitsminister Lauterbach diesen Aspekt in seiner "großen Pflegereform" berücksichtigt, die er im Herbst 2024 vorstellen will.

Nachdem das Bundeskabinett das Pflegeassistenzeinführungsgesetz nun beschlossen hat, folgen jetzt noch dessen Durchgänge durch den Bundestag und Bundesrat.





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