Bundesregierung: "Kein Zusammenhang zwischen Insolvenzen im Pflegesektor und Bearbeitungszeiten der Sozialämter"


19.04.2024 - Die CDU/CSU Bundestagsfraktion hatte der Bundesregierung in einer Kleinen Anfrage 20 teils unangenehme Fragen zur Insolvenzwelle im Pflegebereich sowie zu den Rahmenbedingungen im Pflegesektor gestellt. Die Antworten können nicht befriedigen.

Die CDU/CSU wollte zum Beispiel wissen, ob der Bundesregierung bekannt sei, dass Pflegeheimbetreiber immer länger auf Bezahlung seitens der Sozialämter warten müssten und auch dadurch in Liquiditätsprobleme geraten würden. Darauf versicherte die Bundesregierung, in regelmäßigem Austausch mit den Ländern und hier insbesondere mit den überörtlichen Trägern der Sozialhilfe zu sein und die geschilderte Problematik zu verfolgen. Aber: Ein Zusammenhang zwischen Insolvenzen im Pflegesektor und den Bearbeitungszeiten von Anträgen auf Hilfe zur Pflege nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) konnte im Zuge dieses Austauschs bislang weder hergestellt oder bestätigt werden.

Die nächste Frage lautete: "Ist der Bundesregierung bekannt, dass die Pflegekassen teilweise Nachverhandlungen zu den Pflegekosten ablehnen?" Offenbar nicht, lässt sich aus der Antwort schließen: Der Bundesregierung liegen hierzu keine Daten vor.

Was die Pflegesatz- und Pflegevergütungsverhandlungen angeht, sieht die Bundesregierung dennoch "Optimierungspotenziale". Im Bundesministerium für Gesundheit seien derzeit entsprechende Regelungsvorschläge für das SGB XI in Vorbereitung, heißt es in der Antwort. Näher werden diese jedoch nicht ausgeführt. Immerhin wird in diesem Zuge betont: Denn nach § 69 SGB XI haben die Pflegekassen die gesetzliche Pflicht, die pflegerische Versorgung ihrer Versicherten zu gewährleisten und sicherzustellen, dass die Versicherten die ihnen zustehenden Leistungen der Pflegeversicherung auch in Anspruch nehmen können. Im Rahmen dieses Sicherstellungsauftrages sind die Pflegekassen nicht nur verpflichtet, in ausreichendem Umfang Versorgungsverträge mit Pflegeeinrichtungen, sondern auch entsprechende Vergütungsvereinbarungen zu schließen.

Auf den chronischen Personalmangel und seine Folgen in der Kleinen Anfrage angesprochen, verweist die Bundesregierung darauf, dass die Bekämpfung von Personalmangel in der Pflege nur durch eine Vielzahl von verschiedenen Maßnahmen gelingen könne. In diesem Zusammenhang nennt sie u.a. die gesteigerte Attraktivität der Ausbildungen in den Pflegeberufen durch die generalistische Pflegeausbildung. Damit sei der Grundstein für eine zukunftsfähige und qualitativ hochwertige Pflegeausbildung gelegt. Das Pflegeberufegesetz sehe jedoch keine Evaluation der generalistischen Pflegeausbildung vor. Ermittelt werde lediglich, welcher Anteil der Auszubildenden jeweils das Wahlrecht nach § 59 Absatz 2 oder nach § 59 Absatz 3 PflBG ausgeübt habe. Wenn der jeweilige Anteil an Auszubildenden, die den gesonderten Abschluss gewählt haben, geringer als 50 Prozent sei, könnten die Vorschriften über die gesonderten Abschlüsse im PflBG auch angepasst werden.

Im Klartext heißt das: Obwohl sich Auszubildende nach dem Pflegeberufegesetz im dritten Ausbildungsjahr unter bestimmten Voraussetzungen für die gesonderten Berufsabschlüsse als „Altenpfleger*in“ beziehungsweise „Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in entscheiden können, streben laut derzeitigen Ergebnisse der Begleitforschung fast alle (96,4 Prozent) den generalistischen Berufsabschluss „Pflegefachfrau“ bzw. „Pflegefachmann“ an. Bleibt das so, könnten die gesonderten Berufsabschlüsse ganz entfallen. Für die Altenpflege wie für die Kinderkrankenpflege wäre das eine ganz schlechte Nachricht.

Der DVLAB hatte langjährig mit vielen anderen Partner*innen aus der Langzeitpflege für den Erhalt der eigenständigen Altenpflege-Ausbildung gekämpft. Vergeblich! Als kleiner Kompromiss war dann die Möglichkeit der gesonderten Berufsabschlüsse gesetzlich eingeräumt worden. Diese bleiben in Gefahr. Der DVLAB wird also alles dransetzen, dass wenigstens die extrem abgespeckte, weil generalistisch geprägte gesonderte Ausbildung zur Altenpflegerin bzw. zum Altenpfleger erhalten bleibt. Einfach wird das nicht!







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