Weltfrauentag: Pflege ist immer noch weiblich


08.03.2024 - Die häusliche Angehörigen-Pflege wird nach wie vor mehrheitlich von Frauen geleistet. Auch in Deutschland, wo sich seit 2019 in dieser Frage nichts geändert hat. Das belegte das Wissenschaftliche Instituts der AOK (WIdO) zum heutigen Weltfrauentag nochmals aktuell durch eine Befragung.

Danach sind knapp zwei Drittel (63 Prozent) der Menschen, die die Pflege von Angehörigen übernehmen, Frauen. Die Vorstandschefin des AOK-Bundesverbandes, Carola Reimann, kommentierte das so: „Diese Unterschiede haben letztlich auch mit dem Gender Pay Gap zu tun. Oft ist es schlicht billiger und ökonomisch rational für Paare, die schlechter bezahlte Arbeit von Frauen zugunsten der Pflege Angehöriger aufzugeben. Das Schließen der Lücken zwischen den Geschlechtern in der fairen Bezahlung und bei der Übernahme von Verantwortung für die Pflege Angehöriger sind gesamtgesellschaftliche Aufgaben, die wir gemeinsam tragen müssen."

Reiman forderte daher auch in diesem Bereich der Sorgearbeit mehr Gleichberechtigung und eine gerechtere Verteilung der Belastungen, die durch die Pflege von Angehörigen entstehe. Die Tatsache, dass immer noch fast zwei Drittel der pflegenden Angehörigen Frauen sind, werfe ein Schlaglicht darauf, dass klassische Rollenbilder offenbar nach wie vor dominieren würden. Laut der Befragung kümmern sich Frauen auch häufiger um die Pflege ihrer Eltern, Schwiegereltern oder pflegebedürftigen Kinder, sind also in der intergenerativen Pflege engagierter als Männer.

Ein noch stärkeres Missverhältnis weist die berufliche Pflege auf, die zu über 80 Prozent weiblich ist. Zudem wird von vielen zu Recht bemängelt, dass die professionelle Pflege nach wie vor in großen Teilen fremdbestimmt arbeiten muss. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) stellt anlässlich des Weltfrauentages beispielsweise fest: "Professionelle Pflege (...) ist es ein Beruf, der eigene fachliche Standards hat und dem international eine eigene wissenschaftliche Disziplin – die Pflegewissenschaft – zugehörig ist." Dieser anspruchsvolle Beruf werde aber unattraktiv, weil die eigenen Kompetenzen nicht eigenverantwortlich genutzt werden könnten. Oft müsse selbst für kleinere Routineaufgaben der Arzt sein Einverständnis geben. Daher sei es längst überfällig, den Pflegeberuf an moderne Arbeitswelten anzupassen. "Das geplante Pflegekompetenzgesetz ist ein wichtiger Schritt dahin."

Im Prinzip sieht das Bundesgesundheitsministerium das genauso. In seiner Kurzfassung der vorläufigen Eckpunkte zum geplanten Pflegekompetenzgesetz schreibt das BMG im Dezember 2023:

Pflegefachpersonen sind für die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen pflegerischen und gesundheitlichen Versorgung in Deutschland unentbehrlich. Sie sind aufgrund ihrer beruflichen oder hochschulischen Ausbildung sehr gut qualifiziert, verfügen häufig über eine oder mehrere, teils umfassende Weiterbildungen und große Patientennähe. Sie können häufig mehr Aufgaben ausführen, als sie rechtlich derzeit eigenständig dürfen. Die vielfältigen Kompetenzen von Pflegefachpersonen werden in Deutschland – das ist auch eine Lehre aus der Pandemie – in der Versorgung gegenwärtig noch nicht hinreichend genutzt. Damit bleiben zugleich Potenziale für eine Verbesserung der Versorgung, auch an Übergängen und im Bereich der Prävention, und Möglichkeiten zur Sicherstellung der Versorgung in der Fläche ungenutzt.

Damit sich die Profession Pflege weiterentwickeln kann, wird aus Sicht des BMG eine geeignete organisatorische Infrastruktur auch auf Bundesebene benötigt. Vor diesem Hintergrund schlägt das Ministerium anschließend 17 Maßnahmen vor, darunter diese:

▶︎ Pflegekräfte sollen gemäß ihren Qualifikationen auch in der Versorgung mehr Kompetenzen bekommen.
▶︎ In der häuslichen Krankenpflege sollen Pflegefachkräfte perspektivisch auch Leistungen verordnen können (z.B. Wundversorgung, Salben, Katheter).
▶︎ Auch bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit könnten die in der Versorgung tätigen Pflegefachkräfte einbezogen werden.
▶︎ Die Schaffung eines für Deutschland neuen Berufsbildes, das sich in anderen Ländern schon durchgesetzt hat: die Advanced Practice Nurse. Wer die Ausübung von Heilkunde in einem Masterstudium gelernt hat, soll sie auch eigenverantwortlich ausüben können, so z.B. die Verordnung von häuslicher Krankenpflege, von Hilfsmitteln oder womöglich von bestimmten Arzneimitteln.






zurück


DVLAB e.V.
Bahnhofsallee 16 | D-31134 Hildesheim
Telefon: 05121-2892872 | Telefax: 05121-2892879
E-Mail: info@dvlab.de
Impressum | Datenschutz
©
Admin
- 395292 -