Pflegeassistenzausbildung: Gesetzentwurf soll noch im März kommen


07.03.2024 - Bereits Anfang Februar hatte der DVLB berichtet, dass das Bundesgesundheitsministerien und das Bundesfamilienministerium ein Gesetz für eine bundeseinheitliche generalistische Pflegeassistenzausbildung planen. Offenbar wird daran auf Hochtouren gearbeitet – der Gesetzentwurf soll noch in diesem März auf dem Tisch liegen.

Viel diskutiert wurde in der Branche der Umfang der Ausbildung. Die einen plädierten für eine einjährige Zeit, andere für zwei Jahre. In jedem Fall würde die Ausbildung nach dem neuen Personalbemessungsverfahren in das Qualifikationsniveau 3 (QN3) fallen – also eine mindestens einjährige und höchstens zweijährige Ausbildungszeit zur Pflegeassistenzkraft beinhalten.

Nach Informationen des Portals bibliomed-pflege.de soll es nun einen Kompromiss geben: Offenbar sieht die angekündigte bundesrechtliche Regelung für die generalistische Pflegeassistenzausbildung eine Ausbildungsdauer von 18 Monaten vor.

Weitere Eckpunkte zur bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung, die bisher bekannt geworden sind:
Die Finanzierung soll entsprechend §§ 26 ff Pflegeberufegesetz über den bereits bestehenden Ausgleichsfonds der Fachkraftausbildung laufen, einschließlich einer anteiligen Zahlung durch das Land.
Als Ausbildungsbeginn wird der 1. Januar 2026 genannt.
Die Übergangsregelung für Altausbildungen soll Ende 2027 auslaufen.




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