Bundesrat will Leiharbeit in der Pflege eindämmen


03.02.2024 - Auf seiner Plenarsitzung am 02.02.2024 hat der Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, den Einsatz von Leiharbeit in der Pflege wirksam zu begrenzen. Das soll sowohl im Krankenhaus als auch in stationären und ambulanten Einrichtungen gelten. Gleichzeitig soll die Bundesregierung die Arbeitsbedingungen der Stammbelegschaften verbessern.

Springerpools

Die Länderkammer zeigt in zehn Punkten Verbesserungsbedarf in der Pflegebranche auf und schlägt Maßnahmen zur Abhilfe vor. Beispielhaft nennt er die Etablierung von Springerpools oder vergleichbarer Ausfallkonzepte. Diese sollten gezielt unterstützt werden. Daraus entstehende Mehrkosten dürften aber nicht den Pflegebedürftigen aufgelastet werden, so der Bundesrat.

Für Krankenhäuser solle die Vergütung in Springerpools gesichert refinanziert werden – beispielsweise über das Pflegebudget. Kleinen Pflegeeinrichtungen sollen trägerübergreifende Springerkonzepte ermöglicht werden.

Gleichbehandlung der Beschäftigtengruppen

Der Bundesrat erwartet von der Bundesregierung auch, dass sie die Gleichbehandlung zwischen Stammpersonal und Leiharbeitskräften stärker als bisher gewährleistet, entgegenstehende Abreden für unzulässig erklärt und Verstöße sanktioniert. Sie soll zudem prüfen, ob bundesrechtlich eine Deckelung des Anteils an Leiharbeitskräften bzw. eine Mindestquote qualifizierter dauerhaft Beschäftigter möglich wäre. Geprüft wissen will der Bundesrat auch, ob und auf welche Weise Leiharbeitsfirmen in die Finanzierung der Pflegeausbildung und Fortbildung des Personals einbezogen werden können.

Ein maßvoller Einsatz von Leiharbeit könne dazu beitragen, die Patientenversorgung zu sichern, heißt es in der Entschließung des Bundesrates. Es zeige sich jedoch immer deutlicher, dass der zunehmende Einsatz von Leiharbeit unerwünschte Folgen habe – sowohl für die Versorgungsqualität als auch die Arbeit der Stammbelegschaft. Derzeit machten Zeitarbeitsfirmen große Zugeständnisse bei Bezahlung und Einsatzzeiten der Leiharbeitskräfte. Dies führe zu Ungleichbehandlung und Schlechterstellung der Stammbelegschaft.

Der gesamte Appell der Länder entstand auf Initiative von Bayern und wurde nun der Bundesregierung zugeleitet. Sie allein entscheidet, wann sie sich damit befasst. Feste Fristvorgaben gibt es in der Entschließung des Bundesrates nicht.

Quelle: https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/24/1041/1041-pk.html#top-19

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