Digitalisierung in Pflegeeinrichtungen: Förderung noch bis 2030


03.11.2023 - Eigentlich sollte die Förderung der Pflegeversicherung für Investitionen, die Pflegeeinrichtungen in ihre digitale und technische Ausrüstung tätigen, Ende 2023 auslaufen. Nun wurde das Programm bis 2030 verlängert.

Immer mehr Einrichtungen und Dienste der Altenpflege investieren in ihre Digitalisierung, um ihr Personal zu entlasten. Dafür können sie nun weiterhin Fördermittel der Pflegekasse erhalten. Und zwar in Höhe von 40 Prozent der Investitionen, gedeckelt auf 12.000 Euro pro Einrichtung.

Voraussetzungen: Alle nach § 72 SGB XI zugelassenen ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen haben Anspruch auf die Förderung. Die Investitionen müssen im laufenden Kalenderjahr durchgeführt und selbst finanziert sein. Sie müssen der Entlastung der Pflegekräfte dienen. Der Förderbetrag kann auch auf mehrere Maßnahmen aufgeteilt werden, die sich zeitlich und in der Sache unterscheiden. Die Förderung gilt auch rückwirkend.

Was wird konkret gefördert? Im Prinzip alles, was einmalig an digitaler oder technischer Ausrüstung angeschafft wurde. Das schließt auch die Kosten für Lizenzen, für Schulungen oder für die Einrichtung von W-Lan ein. Keywords für Anträge an die Pflegekassen sind hier z.B. die Entbürokratisierung der Pflegedokumentation, die Dienst- und Tourenplanung, das interne Qualitätsmanagement oder die Weiterbildung in Zusammenhang mit der Digitalisierung.

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