Langzeitpflege: Durchschnittslöhne gestiegen


02.11.2023 - Seit dem 1. November 2023 gelten in Deutschland höhere Durchschnittslöhne in der Pflege. Nach Angaben des GKV-Spitzenverbandes sind die durchschnittlichen Stundenlöhne in der Langzeitpflege im Vergleich zu 2022 um etwa zwei Prozent gestiegen.

Der Blick in die Bundesländer zeigt allerdings ein unterschiedliches Bild, denn je nach Region liegt der Anstieg zwischen circa 0,5 Prozent und 6,8 Prozent. Die neuen Durchschnittslöhne betragen bundesweit im Schnitt nun
• 17,53 Euro für Pflegehilfskräfte ohne Ausbildung,
• 19,53 Euro für Pflegeassistenzkräfte (Hilfskräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung) und
• 23,75 Euro für Pflegefachkräfte.

„Was gut für die Pflegekräfte ist, wirkt sich jedoch auf die Eigenanteile der Pflegebedürftigen aus. Denn zur Gegenfinanzierung der höheren Löhne für die Pflegekräfte müssen häufig die Eigenanteile für die Pflegebedürftigen steigen. Die Belastung der Pflegebedürftigen wird weiter steigen, wenn die Politik keine Wege aufzeigt, wie der Anstieg der Eigenanteile wirksam begrenzt werden kann. Es wäre schon viel geholfen, wenn die Bundesländer endlich ihrer Verantwortung nachkommen würden, die Investitionskosten zu übernehmen“, merkte Gernot Kiefer an, der stellvertretende Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes.

Erstmals hat der Spitzenverband in diesem Jahr auch die regional üblichen Entlohnungsniveaus aus 11.000 Meldungen von tarifgebundenen Pflegeeinrichtungen berechnet. Danach ist in einzelnen Bundesländern in Nord- und Ostdeutschland das regional übliche Entlohnungsniveau stärker als in anderen Bundesländern angestiegen. Das liegt u.a. daran, dass dort einzelne regionale Tarifverträge deutliche Entlohnungssteigerungen vorsehen.

Die tarifliche Entlohnung in der Langzeitpflege existiert seit 2022. Danach können nur solche Pflegeeinrichtungen eine Zulassung bekommen, die entweder an Tarifverträge oder kirchliche Arbeitsvertragsrichtlinien gebunden sind oder sich an Tarifverträgen orientieren bzw. das regional übliche Entlohnungsniveau für ihr jeweiliges Bundesland an die eigenen Beschäftigten in Pflege und Betreuung zahlen (§§ 72, 82c SGB XI).

Nicht tarifgebundene Pflegeeinrichtungen, die ihre Beschäftigten nach dem regional üblichen Entlohnungsniveau bezahlen (sogenannte Durchschnittsanwender), haben nun zwei Monate Zeit, die Höhe ihrer Vergütungen anzupassen.





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