Digitalisierung: PUEG soll bessere Nutzung ermöglichen


25.07.2023 - Das sogenannte Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) soll u.a. auch in Sachen Digitalisierung der Langzeitpflege eine noch bessere Nutzung ermöglichen. Das Portal bibliomed-pflege.de hat die neuen Möglichkeiten noch einmal auf einen Blick zusammengestellt:

Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege: Ein beim Spitzenverband Bund der Pflegekassen neu eingerichtetes Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege soll die Potenziale zur Verbesserung und Stärkung der pflegerischen Versorgung sowohl für Betroffene als auch Pflegende identifizieren und verbreiten.

Digitale Pflegeanwendungen: Die Vergütungsbeträge für digitale Pflegeanwendungen, die zwischen dem Spitzenverband Bund der Pflegekassen und den Herstellern vereinbart werden, sind für die Hersteller und gegenüber den Pflegebedürftigen bindend.

Ausweitung und Verlängerung des Förderprogramms zur Digitalisierung in Pflegeeinrichtungen: Das Förderprogramm nach § 8 Absatz 8 SGB XI für digitale und technische Anschaffungen in Pflegeeinrichtungen wird bis 2030 verlängert. Die Anschaffungen sollen nicht nur der Entlastung des Pflegepersonals, sondern auch zur Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Pflegebedürftigen sowie zur Stärkung ihrer Beteiligung dienen.

Anbindungspflicht für Pflegeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur (TI): Die Anbindung an die sichere, digitale "Datenautobahn" für das Gesundheitssystem, die Telematikinfrastruktur (TI), ist bisher freiwillig. Allerdings heißt es im PUEG: "Ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen (…) haben bis zum 1. Juli 2025 alle Voraussetzungen zu erfüllen, um den Zugriff auf die elektronische Patientenakte und den Anschluss an die Telematikinfrastruktur (…) umzusetzen." Die Finanzierung der entstehenden Kosten ist so geregelt: Die Pflegeeinrichtungen sollen von der Pflegeversicherung eine Erstattung der erforderlichen erstmaligen Ausstattungskosten und der laufenden Betriebskosten erhalten.

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