GMK: Beschlossene Ziele und Forderungen an den Bund


07.07.2023 - Am 5. und 6. Juli 2023 fand in Friedrichshafen die diesjährige Gesundheitsministerkonferenz (GMK) statt. Den Vorsitz führte Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manne Lucha (Foto). Die Minister*innen und Senator*innen für Gesundheit der Länder haben zu vielen aktuellen gesundheitspolitischen Themen Beschlüsse gefasst, darunter auch einen Beschluss zur Sicherung des Fachkräftebedarfs im Gesundheitswesen.

Attraktivere Berufsbilder, Abbau von Bürokratie, einheitliche Anerkennung von Abschlüssen sowie die Kostenübernahme für die Qualifizierung von ungelernten Kräften – das sind zusammengefasst die wichtigsten Ziele der GMK im Hinblick auf den Fachkräftemangel.

Dem entsprechenden Beschluss stellt die GMK folgende Anmerkung voran: "Kompetente Fachkräfte im Gesundheitswesen sind der wichtigste Faktor für eine erfolgreiche und stabile gesundheitliche Versorgung. Es ist heute keine Selbstverständlichkeit mehr, sie zu gewinnen und im Beruf zu halten. Es bedarf intensiver Bemühungen – insbesondere auch der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im Gesundheitswesen – um jetzt und in Zukunft Menschen dafür zu motivieren, Berufe im Gesundheitswesen zu erlernen und diese dauerhaft auszuüben."

Deshalb hat die GMK zwar begrüßt, dass der Sachverständigenrat für Gesundheit und Pflege binnen eines Jahres konkrete Empfehlungen zur Fachkräftesicherung vorzulegen soll. Sie will aber parallel zu diesem Auftrag schon jetzt erkannte Handlungsmöglichkeiten ergreifen, um Fachkräfte dauerhaft zu halten und neue Kräfte zu gewinnen bzw. ausgeschiedene Kräfte zurückzugewinnen.

Aktuelle Ziele der GMK

• Schulgeldfreiheit und Ausbildungsvergütung in allen berufsfachschulisch ausgebildeten Gesundheitsfachberufen,

• Rahmenbedingungen für eine langjährige, zufriedenstellende Ausübung des Berufs, die und auch für Fachkräfte aus dem Ausland attraktiv sind,

• effektive Anreize für Berufsaussteiger*innen zum Wiedereinstieg in den Beruf und für Teilzeitbeschäftigte zur Erhöhung der Wochenarbeitszeit,

• rechtliche Vereinfachung der bundesrechtlich geregelten Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen im Gesundheitswesen,

• Beschleunigung der Entbürokratisierung in der Pflege,

• Förderung der Umsetzung des PeBeM und der damit verbundenen Weiterqualifizierung von Pflegekräften ohne Ausbildung in den Pflegeeinrichtungen durch eine kostendeckende Refinanzierung der Ausbildungsausgaben. Die Kosten der praktischen Ausbildung sowie der Arbeitsentgeltzuschuss sollen zu 100 Prozent sichergestellt werden.

• Maßnahmen, um eine verstärkt kompetenzorientierte Arbeitsorganisation zu erreichen,

• Prüfung von Maßnahmen zur Senkung der Leiharbeit.

Unterstrichen hat die GMK auch die bedeutende Rolle und Verantwortung der Arbeitgeber*innen bei der Gewinnung und dem Erhalt von Fachkräften. Die Arbeitgeber*innen sollen daher motiviert werden, "Rahmenbedingungen zu schaffen, die die Attraktivität der Berufe im Gesundheitswesen steigert, z. B. durch flexible Arbeitszeitmodelle, Förderung der körperlichen und psychischen Gesundheit im Unternehmen, Förderung von Fort- und Weiterbildung, Förderung von Diversität im Unternehmen."

Erwartungen der GMK an den Bundesgesetzgeber

Die Länder wollen sich vom Bund im Rahmen seiner Gesetzgebungskompetenz in ihren Zielen unterstützt wissen. Möglichkeiten dazu sehen sie beispielsweise hier:

• durch Gesetzgebungsmaßnahmen moderne und attraktive Berufsbilder ggf. mit erweiterten Kompetenzen zu schaffen, die auch einen Direktzugang ermöglichen, und die Ausbildung in den Gesundheitsberufen, die bisher noch keine entsprechenden Regelungen haben, z. B. durch die Flexibilisierung bei der praktischen Ausbildung attraktiver zu gestalten,

• im Berufsanerkennungsverfahren im Hinblick auf vorzulegende Unterlagen einheitliche und praktikable Standards zu schaffen,

• die AZAV-Zertifizierungspflicht für die staatlichen und staatlich anerkannten Gesundheitsberufsschulen aufzuheben, damit u. a. die Finanzierung der Anpassungsqualifizierungen durch die Bundesagentur flächendeckend möglich wird und ausreichende Kapazitäten bereitgestellt werden können,

• die Visum-Verfahren zu verkürzen und eine entsprechende digitale Kommunikation einzurichten sowie Optimierungspotentiale im Vollzug der Visumserteilungen auszuschöpfen,

• die Länder bei dem notwendigen Aufwuchs der Ausländerbehörden finanziell zu unterstützen, damit auch die entsprechenden Aufenthaltstitel und die neuen Instrumentarien des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes überhaupt greifen können,

• die Sprachfördermaßnahmen im In- und Ausland für zuwandernde Fachkräfte im Gesundheitswesen zu verstärken,

• Dokumentationspflichten in der Pflege, die sich aus Regelungen des Bundesgesetzgebers ergeben und/oder durch Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses ausgelöst werden, auf den Prüfstand zu stellen,

• Pflegeeinrichtungen zusätzliche praxisorientierte Unterstützungs- und Informationsangebote zur Einführung des Strukturmodells zur Entbürokratisierung der Pflegedokumentation zu geben,

• die Pflegepersonaluntergrenzenregelungen zu überprüfen mit dem Ziel einen bedarfsgerechten Skill-Mix zu ermöglichen und dazu insbesondere den zulässigen Anteil an Pflegeassistenzkräften an der Gesamtzahl der Pflegekräfte zu erhöhen.

Auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat an der GMK teilgenommen. Empfangen worden ist er vor dem Eingang von Verdi-Protesten insbesondere gegen seine Pflegepolitik. Die Gewerkschaft fordert, dass in der Altenpflege Versorgungsverträge nur noch mit kommunalen oder gemeinnützigen Pflegeeinrichtungen abgeschlossen werden.

Foto: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg



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