Leiharbeit: Antrag aus Bayern beschäftigt Bundesrat


16.06.2023 - Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek (Foto) hat den Deutschen Bundesrates am 16. Juni mit einer bayerischen Initiative zur Eindämmung der Leiharbeit in der Pflege beschäftigt. Danach soll der Bundesrat die Bundesregierung auffordern, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um Leiharbeit in der Pflege zu begrenzen und nur in Ausnahmefällen zuzulassen.

Im entsprechenden Antrag wird ausgeführt, dass Zeitarbeitsfirmen Leiharbeitnehmer*innen in der Pflege mehr Zugeständnisse, insbesondere bezüglich Bezahlung und Arbeits- bzw. Einsatzzeiten, machen als Einrichtungen ihrer Stammbelegschaft. Deshalb soll die Bundesregierung

• eine Regelung mit dem Ziel auf den Weg bringen, die Gleichbehandlung der beiden Beschäftigtengruppen, Stammpersonal einerseits und Leiharbeitskräfte andererseits, in der Praxis stärker als bisher zu gewährleisten, entgegenstehende Abreden für unzulässig erklären und Verstöße sanktionieren.

• prüfen, ob und inwieweit durch Bundesrecht einschränkende Regelungen getroffen werden können, um überzogene Vergütungen der Leiharbeitsunternehmen im Bereich der Pflege zu unterbinden, z. B. in Form eines Vergütungsdeckels.

• Pflegeeinrichtungen verpflichten und gleichzeitig wirtschaftlich in die Lage versetzen, für ihre Pflegekräfte belastbare Konzepte für einen Ausfall von Pflegekräften (z. B. Springerkonzepte) aufzustellen. Ziel ist die Umsetzung von regelhaft verlässlichen Dienstplänen, um dem Stammpersonal attraktivere Arbeitsbedingungen zu bieten und die Inanspruchnahme von Leiharbeitsunternehmen in der Pflege überflüssig zu machen.

• sicherstellen, dass entstehende Mehrkosten für Springerkonzepte in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen nicht von den Pflegebedürftigen getragen werden.

• insbesondere kleinen Pflegeeinrichtungen ermöglichen, bei Bedarf einrichtungs- und trägerübergreifende Springerkonzepte umzusetzen, ohne dass insbesondere das Sozialversicherungs- oder Arbeitnehmerüberlassungsrecht hier sinnvolle Lösungen vor Ort verhindert.

Der Bundesrat soll darauf hinwirken, dass die Bundesregierung diese Punkte umsetzt, so will es der Antrag aus Bayern.

Foto: holetschek.de

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