Land Brandenburg: Investitionspauschale für Pflegeschulen erhöht


04.06.2023 - Das Land Brandenburg erhöht die Investitionspauschale für Pflege- und Gesundheitsschulen von 200 auf 500 Euro pro besetzten Ausbildungsplatz und Jahr. Darüber hat das Sozial- und Gesundheitsministerium die Träger jetzt informiert. Die Erhöhung gilt zunächst für die Jahre 2023 und 2024.

Sozial- und Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Bündnis 90/Die Grünen) erläuterte, dass die Preisentwicklung der Investitionsgüter eine Aufstockung der Pauschale notwendig gemacht habe. Investitionen in die Modernisierung der Schulen würden zudem die Attraktivität des Pflegeberufs steigern.

Die Erhöhung der Investitionspauschale für Pflege- und Gesundheitsschulen um 150 Prozent nannte Nonnemacher in der aktuellen Situation einen "beachtlichen Schritt". Er sei jedoch "dringend geboten", weil sich seit der Einführung der Investitionspauschale im Krankenhausbereich 2013 die Höhe der Investitionspauschale für die Schulen in Brandenburg nicht geändert habe.

In Brandenburg sind aktuell 38 Pflege- und Gesundheitsschulen anerkannt mit einer Gesamtkapazität von etwa 7.100 Ausbildungsplätzen in Pflege- und Gesundheitsfachberufen. Aktuell befinden sich laut Ministeriumsangaben 4.000 Menschen in der generalistischen Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann.

Von den 38 Schulen sind 26 im Krankenhausplan und damit an ein Krankenhaus angebunden, sodass sie über das Krankenhausfinanzierungsgesetz des Bundes refinanziert werden. Den Bundesländern obliegt die Finanzierung der Investitionen für die Schulen für Gesundheitsberufe, die mit Krankenhäusern verbunden sind. Somit haben nur Schulen, die im Krankenhausplan aufgenommen sind, einen Rechtsanspruch auf Investitionsförderung.

Die Förderung von Investitionskosten erfüllt das Land Brandenburg für die Schulen mit Krankenhausanbindung auf Grundlage der brandenburgischen Krankenhausinvestitionspauschalverordnung. Für die Förderung investiver Maßnahmen der Pflegeschulen ohne Krankenhausanbindung gibt es bislang keine gesetzliche Grundlage; das ist eine freiwillige Leistung des Landes.

Quelle: bibliomed-pflege.de

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