Pflege: Mindestlohn in zweiter Stufe gestiegen


01.05.2023 - Zum 1. Mai 2023 ist die zweite von insgesamt drei Stufen für höhere Mindestlöhne in der Altenpflege wirksam geworden. Damit bringt das Pflegepersonal etwas mehr Geld nach Hause, so wie es die Pflegemindestlohnkommission im Jahr 2022 beschlossen hat.

Die erste der drei Erhöhungsstufen war zum 1. September 2022 erfolgt. Die zweite Stufe ist nun zum 1. Mai 2023 fällig geworden, die dritte folgt im Dezember 2023. In allen drei Stufen wurde und wird eine nach Qualifikation gestaffelte Erhöhung der Mindestentgelte vorgenommen.

Das ändert sich zum 1. Mai 2023:

▶︎ Für Pflegefachkräfte mit dreijähriger Ausbildung beträgt der Mindestlohn nun 17,65 Euro statt 17,10 Euro pro Stunde. Ab 1. Dezember 2023 steigt er auf 18,25 Euro. Daraus lässt sich ein Grundentgelt bei einer 40-Stunden-Woche in Höhe von 3.174 Euro monatlich errechnen.

▶︎ Qualifizierte Pflegehilfspersonen (mit ein- oder zweijähriger Ausbildung) bekommen nun 14,90 Euro pro Stunde (vorher: 14,40 Euro). In der 3. Stufe sollen sie ab 1. Dezember 2023 dann 15,25 Euro erhalten. Damit würde ihr Grundentgelt bei einer 40-Stunden-Woche bei 2.652 Euro monatlich liegen.

▶︎ Bei Pflegehilfskräften (ohne Ausbildung) steigt der Mindestlohn ab 1. Mai 2023 von 13,70 Euro auf 13,90 Euro pro Stunde. Ab Dezember 2023 werden es dann 14,15 Euro pro Stunde sein. Ihr Grundentgelt würde bei einer 40-Stunden-Woche dann bei 2.461 Euro monatlich liegen.

Zudem ist für alle drei Beschäftogten-Gruppen der Urlaubsanspruch bei einer Fünf-Tage-Woche in 2023 auf 29 Tagen gestiegen.

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