LV Hessen: Kaum Entlastung für Pflegebedürftige bei den Investitionskosten


27.03.2023 - Um den Aufenthalt in einem stationären Pflegeheim zu finanzieren, müssen Pflegebedürftige in Hessen derzeit eine Eigenbeteiligung von durchschnittlich 2.122 Euro im Monat aufwenden. Circa 500 Euro davon fließen für Investitionskosten von den Bewohner*innen direkt an die Einrichtung.

Das Land Hessen entlastet die Pflegebedürftigen finanziell kaum, obwohl es wie alle Bundesländer mit Blick auf § 9 SGB XI eigentlich dazu verpflichtet wäre, Investitionskosten für die stationäre Altenpflege zu fördern. "Allerdings ist die gesetzliche Regelung so unverbindlich formuliert, dass die Länder ihre finanzielle Verantwortung sehr unterschiedlich interpretieren können", erklärte Dr. Barbara Voß, Leiterin der Techniker Krankenkasse, Landesvertretung Hessen.

Laut einem aktuellen Bericht des IGES-Instituts hat die Hessische Landesregierung den Pflegeheimen im Jahr 2021 Investitionsmittel in Höhe von rund 1,85 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Auf die Anzahl von Pflegebedürftigen heruntergerechnet sind das gerade mal sechs Euro pro Person. Die Bandbreite der Fördersummen in den Bundesländern ist enorm: Während Bayern 126 Euro pro Pflegebedürftigen investiert, Schleswig-Holstein 402 Euro und Nordrhein-Westfalen sogar 725 Euro, beteiligen sich die Länder Rheinland-Pfalz, Sachsen und Sachsen-Anhalt dagegen gar nicht an den Investitionskosten der Pflegeheime.

Auch der DVLAB Hessen würde ein künftig stärkeres finanzielles Engagement des Landes Hessen in diesem Bereich begrüßen. Der Landesvorsitzende Olaf Höwer betont, dass das die Pflegebedürftigen in der stationären Pflege dann aber auch tatsächlich entlasten müsste.

Quelle: tk.de

zurück


DVLAB e.V.
Bahnhofsallee 16 | D-31134 Hildesheim
Telefon: 05121-2892872 | Telefax: 05121-2892879
E-Mail: info@dvlab.de
Impressum | Datenschutz
©
Admin
- 391519 -