Ja oder nein? Neues in Sachen Landespflegekammern


05.04.2023 - Es bewegt sich derzeit etwas in Sachen Pflegekammern in zwei Bundesländern: in Baden-Württemberg und in Berlin.

In Baden-Württemberg hat das Kabinett des Ländle den Entwurf eines Landespflegekammergesetzes abgenickt. Es gibt aber eine Voraussetzung: Es sollen sich mindestens 60 Prozent der künftigen Pflichtmitglieder dafür entscheiden. Weiter ist geplant, dass der Gründungsausschuss für eine Landespflegekammer noch in diesem Sommer seine Arbeit aufnimmt. Sie kann bis zu 18 Monate in Anspruch nehmen. In dieser Zeit sollen u.a. die Pflichtmitglieder registriert und die Wahl der ersten Vertreterversammlung vorbereitet werden. In den Jahren 2023 und 2024 finanziert das Land die Errichtungsphase mit rund 1,8 bzw. 2,1 Millionen Euro. Danach müssen die Mitglieder "ihre" Pflegekammer finanzieren. Der monatliche Beitrag soll sich je nach Höhe des Gehaltes zwischen fünf und neun Euro bewegen.

In Berlin wird nun eine schwarz-rote Koalition unter Führung der CDU die Bundeshauptstadt regieren. Der Koalitionsvertrag mit der SPD ist geschrieben. Das bedeutet: Auch in der Frage, ob Berlin eine Landespflegekammer bekommen soll, werden die Karten neu gemischt. Der alte Senat (Rot-Grün-Rot) hatte einen entsprechenden Antrag der CDU-Fraktion für ein Gesetz über die Errichtung einer Pflegeberufekammer Berlin abgelehnt. Am 23. März 2023 hat das Abgeordnetenhaus in Berlin erneut über einen Gesetzentwurf der CDU dazu debattiert. Eine gute Vorbereitung vorausgesetzt, kann sich nun auch der kleinere Koalitionspartner SPD doch eine Pflegekammer im Land Berlin vorstellen, das war bisher anders. Es könnte also sein, dass es demnächst mehr Bewegung oder sogar einen Beschluss dazu gibt.

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