Lauterbach will Leiharbeit eindämmen


24.03.2023 - Prozentual nimmt die Leiharbeit in der Langzeitpflege noch keinen hohen Stellenwert ein – aber immerhin legt sie kräftig zu. Das will Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach eindämmen im Rahmen einer Pflegereform, für die der Entwurf des sogenannten "Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes" (PUEG) offenbar noch einmal überarbeitet wurde.

In der Langzeitpflege sind derzeit ca. 2,6 Prozent auf Basis Leiharbeit beschäftigt. Aber auch hier bestehen regionale Unterschiede: In Berlin und Bremen liegt der Anteil schon bei fünf Prozent. In der Altenhilfe wuchs die Zahl der Zeitarbeiter*innen bundesweit in den letzten fünf Jahren um insgesamt 46 Prozent.

Lauterbach plant nun, dass künftig „wirtschaftliche Anreize für das Verleihen von Pflege- und Betreuungspersonal auf Kosten der Solidargemeinschaft beziehungsweise der Pflegebedürftigen und ihrer Familien“ verhindert werden sollen, zitiert das Redaktionsnetzwerk Deutschland (Donnerstagsausgaben) aus einer ihm vorliegenden überarbeiteten Fassung für die Pflegereform.

Und zwar u.a. mit folgenden Maßnahmen: Wie es scheint, sollen Pflegeeinrichtungen die Mehrkosten für den Einsatz von Zeitarbeiter*innen den Pflegekassen nicht in Rechnung stellen dürfen. Als Obergrenze sollen vielmehr die in der Branche üblicherweise gezahlten Tariflöhne gelten. Darüber hinaus soll es auch unmöglich sein, Vermittlungsgebühren für Zeitarbeitsfirmen abzurechnen.

Der Hintergrund: Mitarbeitende auf Zeit verdienen in der Regel meist deutlich mehr als im Unternehmen fest angestellte Pflegekräfte. Teilweise wird sogar berichtet, dass soeben examinierte Fachkräfte ihr Berufsleben gleich bei Zeitarbeitsfirmen beginnen. Diese Ungleichheit – auch in den Arbeitszeiten und zu absolvierenden Diensten in der Pflege – führe zudem zu sozialem Unfrieden in Unternehmen.

Nun will Lauterbach per Gesetz einen wirtschaftlichen Anreiz setzen, Stammpersonal zu halten und ungleiche Arbeits- und Entlohnungsbedingungen zu Lasten des Stammpersonals zu beschränken, heißt es. Dies solle dazu beitragen, "dass Leiharbeit und vergleichbare Maßnahmen nur zusätzliche Instrumente bleiben, um bei kurzfristigen Personalausfällen und nicht besetzbaren Stellen die vertraglich vereinbarte Personalausstattung vorübergehend sicherzustellen".

Aus Sicht des DVLAB führt die immer wieder aufkeimende Diskussion über Verbote und starke Einschränkungen von Leiharbeit nicht zur Lösung des Problems, sondern daran vorbei. Der Bundesvorsitzende Peter Dürrmann: „Niemandem geht es darum, Leiharbeit in Bausch und Bogen zu verdammen. Ein kurzfristiger Einsatz bei akuter Personalnot ist dann sinnvoll, wenn andernfalls die Versorgung gefährdet wäre."

Andererseits betont Dürrmann, dass die Altenpflege die Versorgung nachhaltig sicherzustellen habe. "Denken wir beispielsweise an den Nachtdienst, ohne den die Langzeitpflege nicht auskommt. Er wäre jedoch nicht mehr abzudecken, wenn sich jede Pflegekraft einer Leiharbeitsfirma anschließen und nur noch nach persönlich erwünschten Zeiten einsetzen lassen würde.“

Was die Altenhilfe allerdings wirklich benötige, ist aus Sicht von Dürrmann eine große Strukturreform. "Mit Sockel-Spitze-Tausch in der Pflegeversicherung und einer Welt ohne Sektoren, in der Pflegebedürftige ein persönliches Budget erhalten und gesellschaftliche Kräfte in die Begleitung und Unterstützung mit eingebunden sind." Alles andere sei Flickschusterei, die die Situation der Pflege nicht verbessere, auch kein neues Personal schaffe, die Pflegebedürftigen wie die Pflegeunternehmen jedoch in Not bringe.

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