Tariftreueregelung: Es knirscht überall im Getriebe


07.09.2022 - Seit dem 1. September 2022 ist für die Altenpflege die Tariftreueregelung in Kraft getreten. Ab sofort erhalten Pflegeeinrichtungen und -dienste nur noch dann einen Versorgungsvertrag, wenn sie ihr Pflege- und Betreuungspersonal nach oder wie Tarif bezahlen. Das hat Folgen.

1. Folge
Viele Beschäftigte in der Altenpflege bekommen jetzt mehr Lohn. Aus ihrer Sicht ist die Tariftreueregelung also gut. Positiv ist auch, dass es die Attraktivität von Arbeitsplätzen in diesem Berufsfeld erhöht, wenn dort nach Tarif bezahlt wird. Das könnte auch die Situation einiger Einrichtungen im Wettbewerb um Pflegekräfte verbessern.

2. Folge
Für viele Pflegebedürftige und deren Angehörige stellen die Lohnsteigerungen eine finanzielle Herausforderung dar. Sie befürchten, dass die Mehrkosten an sie weitergegeben werden und so die ohnehin hohen Eigenanteile weiter ansteigen lassen.

Zwar werden Pflegebedürftige in Heimen bereits seit Anfang 2022 entlastet – aber das erscheint wie ein Tropfen auf dem heißen Stein: Die Pflegeversicherung zahlt ihnen neben dem nach Pflegegrad differenzierten Leistungsbetrag einen Zuschlag, der mit Dauer der Pflege ansteigt. Heimbewohner*innen, die im ersten Jahr in einer Einrichtung leben, erhalten als Zuschlag jedoch lediglich 5 % ihres pflegebedingten Eigenanteils. Sie müssen also dringend damit rechnen, dass die Pflege für sie teurer wird. Das kann auch der Zuschlag nicht abfedern – zumal die Löhne der Pflegekräfte mit der Tarifregelung um bis zu 30 Prozent und mehr steigen könnten. Im zweiten Aufenthaltsjahr im Heim beträgt der Zuschlag 25 % des pflegebedingten Eigenanteils. Auch in dieser Aufenthaltsspanne dürfte die Linderung die Kostensteigerung kaum aufwiegen. Merkbar wird der Zuschlag für pflegebedürftige Heimbewohner*innen wohl erst in ihrem dritten und vierten Aufenthaltsjahr, da gibt Zuschläge in Höhe von 45 bzw. 70 Prozent.

3. Folge
Schon vor der Tariftreueregelung konnte eine wachsende Zahl an stationär untergebrachten alten Menschen ihre Eigenanteile nicht mehr bezahlen. Allein im Jahr 2020 waren bereits über fünf Prozent mehr Betroffene auf Sozialhilfe angewiesen als im Jahr zuvor. Tendenz: weiter steigend. Und noch ist die Tariftreueregelung nicht überall durchgeschlagen. Und auch die Energiekostenexplosion in der Altenhilfe sowie die Inflation wird zu einer weiteren Verteuerung beitragen.

4. Folge
Zwar sind die Pflegekassen gesetzlich verpflichtet, die höheren Personalkosten zu refinanzieren, das betonte auch noch einmal der Bundesverband der Betreuungsdienste (BBD). Nach seinem Eindruck wollen jedoch die Pflegekassen z.B. in Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg dieser Pflicht nicht umfänglich oder gar nicht entsprechen. Das Portal bibliomed-pflege.de informiert dazu: „Für den BBD steht fest: Insbesondere Pflege- und Betreuungsdienste, die zeitintensive, stundenweise Versorgungen erbringen, würden derzeit durch unzureichende Vergütungserhöhungen in ihrer Existenz gefährdet. Denn in den Augen vieler Pflegekassen böte das ´klassische` Preismodell von Leistungspaketpreisen die Möglichkeit, durch Leistungsverdichtung die Personalmehrkosten aufzufangen. Eine Versorgung solle dann z. B. von 20 Minuten auf 15 Minuten (und ggf. sogar noch weniger) gekürzt werden. Die Pflegemitarbeitenden müssten in der Folge schneller arbeiten, um die eigene Gehaltssteigerung ´zu verdienen`, kritisierte der BBD.“

Auch andere Akteure und Akteurinnen in der Pflege- und Altenpflegebranche haben den Eindruck, dass die Verhandlungen mit den Kassen vielerorts zäh und schwierig verlaufen. Wenn sie denn überhaupt schon laufen – denn normalerweise verteilen sie sich übers Jahr. Mit der neuen Tariftreueregelung zum 1. September 2022 ballen sie sich aber derart rund um dieses Datum, dass selbst die Pflegekassen davor gewarnt haben, dass die Neuverhandlung zehntausender Versorgungsverträge so schnell nicht gelingen kann.

5. Folge
Es bedarf dringend einer grundlegenden Reform der Pflegeversicherung. Dies und mehr wird der DVLAB auf seinem 27. Bundeskongress am 10./11. November 2022 in Berlin mit Expertinnen und Experten aus der Wissenschaft, Politik und Altenhilfe intensiv diskutieren.


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