Willkommen im Netzwerk des DVLAB

Der DVLAB ist eine politisch und von Trägern unabhängige Berufsvereinigung. Er vertritt die Interessen von Leitungskräften aus ambulanten, teil- und vollstationären Diensten und Einrichtungen der Alten- und Eingliederungshilfe selbstbewusst und wirkungsvoll.

Die DVLAB-Mitglieder bilden in aktiven Landesverbänden starke organisierte Netzwerke zum kollegialen fachlichen Austausch. Zudem setzt der DVLAB mit seinen Klausuren, Fachtagungen und Seminaren sowie natürlich mit seinem jährlichen Bundeskongress in Berlin thematische und fachliche Impulse.

Zugleich fördert der DVLAB damit die Weiterentwicklung und strategische Neuausrichtung der Altenpflege. Für Sie als Leitungskraft gilt es, auf die gegenwärtigen und künftigen Herausforderungen intelligente Antworten finden. Dabei unterstützt Sie unser Verband u.a. durch Wissenstransfer und funktionierende Netzwerke. DVLAB - dieser Zusammenschluss lohnt sich!

Top Aktuell

+++ Der DVLAB wünscht allen Leitungskräften ein frohes Fest, einen schwungvollen Jahreswechsel und einen guten Start in 2025! +++

  Der DVLAB zum Jahresausklang: Was war, was wird?
Das Weihnachtsfest und der Jahreswechsel stehen vor der Tür. Was war, was wird? Der DVLAB Bundesvorsitzende Peter Dürrmann blickt in seinem diesjährigen Weihnachtsgruß auf 2024 zurück, aber mit vorsichtiger Zuversicht auch nach vorn auf die kommende Zeit.
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  29. Bundeskongress: DVLAB mit sofort praktikablen Reformideen
Der zweitägige Bundeskongress des DVLAB war ein voller Erfolg - mit spannenden Vorträgen und Diskussionen, einem Themenforum eigens für Pflegedienstleitungen, einer inspirierenden Fachausstellung und gutem Austausch der rund 450 Teilnehmer*innen. Zugleich hat der DVLAB auf dem Kongress seine Reformideen vorgestellt.
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  Wahlprogramme: Union und Grüne zur Pflege
Im Vorwege der Bundestagswahl im Februar 2025 haben die Unionsparteien sowie die Grünen nun den jeweiligen Entwurf ihres Wahlprogramms der Öffentlichkeit präsentiert. Wie stellen sie sich die Zukunft der Altenhilfe vor? Wie wollen sie die Pflegeversicherung künftig aufstellen?
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 Gilt auch für Teilzeitkräfte: Anspruch auf Überstundenzuschläge
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Wer in Teilzeit arbeitet, darf bei Überstunden-Zuschlägen nicht schlechter behandelt werden als Vollzeitbeschäftigte. Deshalb steht auch Teilzeitbeschäftigten ab der ersten geleisteten Überstunde ein Zuschlag zu - es sei denn, die Ungleichbehandlung ist durch sachliche Gründe gerechtfertigt.
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