Willkommen im Netzwerk des DVLAB
Der DVLAB ist eine politisch und von Trägern unabhängige Berufsvereinigung. Er vertritt die Interessen von Leitungskräften aus ambulanten, teil- und vollstationären Diensten und Einrichtungen der Alten- und Eingliederungshilfe selbstbewusst und wirkungsvoll.Die DVLAB-Mitglieder bilden in aktiven Landesverbänden starke organisierte Netzwerke zum kollegialen fachlichen Austausch. Zudem setzt der DVLAB mit seinen Klausuren, Fachtagungen und Seminaren sowie natürlich mit seinem jährlichen Bundeskongress in Berlin thematische und fachliche Impulse.
Zugleich fördert der DVLAB damit die Weiterentwicklung und strategische
Neuausrichtung der Altenpflege. Für Sie als Leitungskraft gilt es, auf
die gegenwärtigen und künftigen Herausforderungen intelligente Antworten
finden. Dabei unterstützt Sie unser Verband u.a. durch Wissenstransfer
und funktionierende Netzwerke. DVLAB - dieser Zusammenschluss lohnt sich!
Top Aktuell
+++ Der DVLAB wünscht allen Leitungskräften
ein frohes Fest, einen schwungvollen Jahreswechsel und einen guten Start
in 2025! +++
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Das Weihnachtsfest und der Jahreswechsel stehen vor der Tür.
Was war, was wird? Der DVLAB Bundesvorsitzende Peter Dürrmann
blickt in seinem diesjährigen Weihnachtsgruß auf 2024 zurück,
aber mit vorsichtiger Zuversicht auch nach vorn auf die kommende Zeit.
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Der zweitägige Bundeskongress des DVLAB war ein voller Erfolg
- mit spannenden Vorträgen und Diskussionen, einem Themenforum
eigens für Pflegedienstleitungen, einer inspirierenden Fachausstellung
und gutem Austausch der rund 450 Teilnehmer*innen. Zugleich hat der
DVLAB auf dem Kongress seine Reformideen vorgestellt. |
Im Vorwege der Bundestagswahl im Februar 2025 haben die Unionsparteien
sowie die Grünen nun den jeweiligen Entwurf ihres Wahlprogramms
der Öffentlichkeit präsentiert. Wie stellen sie sich die
Zukunft der Altenhilfe vor? Wie wollen sie die Pflegeversicherung
künftig aufstellen? |
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Wer in Teilzeit arbeitet,
darf bei Überstunden-Zuschlägen nicht schlechter behandelt
werden als Vollzeitbeschäftigte. Deshalb steht auch Teilzeitbeschäftigten
ab der ersten geleisteten Überstunde ein Zuschlag zu - es sei
denn, die Ungleichbehandlung ist durch sachliche Gründe gerechtfertigt. |
| Mehr "Aktuelles im Blick" |


Der DVLAB zum Jahresausklang: Was war, was wird?