BVG: Eilrechtsschutz trotz laufendem Schiedsverfahren möglich


20.09.2026 - Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass ein Pflegeunternehmen trotz eines laufenden Schiedsverfahrens gerichtlichen Eilrechtsschutz bekommen kann, wenn ihm die Insolvenz droht (Az. 1 BvR 2696/25).

Der Fall

Ein Pflegedienst für außerklinische Intensivpflege hatte Streit mit den Krankenkassen über die Höhe seiner Vergütung. Eine bisher geltende Übergangsvereinbarung war ausgelaufen, doch beide Seiten konnten sich nicht auf eine neue Vergütung einigen. Für solche Fälle sieht das Gesetz zunächst ein Schiedsverfahren vor.

Der Pflegedienst konnte jedoch nicht so lange warten. Er befürchtete, dass ihm während des Schiedsverfahrens das Geld ausgehen und das Unternehmen insolvent werden könnte. Deshalb beantragte er bei den Sozialgerichten eine vorläufige Regelung, damit er bis zum Abschluss des Schiedsverfahrens eine ausreichende Vergütung erhält.

Das Sozialgericht und später auch das Sächsische Landessozialgericht lehnten den Eilantrag jedoch ab. Sie waren der Ansicht, dass zunächst das gesetzlich vorgesehene Schiedsverfahren abgeschlossen werden müsse.

BVG: Folgen müssen geprüft werden

Das Bundesverfassungsgericht sah das anders. Es stellte klar, dass ein laufendes Schiedsverfahren nicht automatisch bedeutet, dass Eilrechtsschutz ausgeschlossen ist. Besonders wenn einem Unternehmen der wirtschaftliche Ruin drohe, müssten Gerichte prüfen, welche Folgen ein weiteres Abwarten hätte.

Das ist hier besonders wichtig, weil der Pflegedienst tatsächlich später insolvent wurde. Wäre das Unternehmen endgültig untergegangen, hätte auch ein späterer Erfolg im Schiedsverfahren den entstandenen Schaden nicht mehr rückgängig machen können.

Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts hätte das Landessozialgericht deshalb die konkrete Gefahr für den Pflegedienst prüfen und ggf. berücksichtigen müssen. Es durfte den Eilantrag nicht allein deshalb ablehnen, weil noch ein Schiedsverfahren lief.

Das BVerfG entschied allerdings nicht, dass der Pflegedienst nun vorab auch eine bestimmte Vergütung erhalten muss. Es hob lediglich die Entscheidung des Landessozialgerichts auf und verwies den Fall zurück. Das Landessozialgericht muss jetzt erneut prüfen, ob wegen der drohenden wirtschaftlichen Folgen eine vorläufige Regelung notwendig ist.

Kernaussage

Auch wenn ein Schiedsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, müssen Gerichte Eilrechtsschutz ermöglichen, wenn einem Unternehmen ohne eine schnelle Entscheidung ein nicht mehr rückgängig zu machender wirtschaftlicher Schaden oder die Insolvenz droht.

Quelle: lto.de

zurück


DVLAB e.V.
Bahnhofsallee 16 | D-31134 Hildesheim
Telefon: 05121-2892872 | Telefax: 05121-2892879
E-Mail: info@dvlab.de
Impressum | Datenschutz
©
Admin
- 1033390 -