Weiterbildung in der Pflege bald 19 % teurer?
13.08.2024 - Das Bundesfinanzministerium will ab 2025 für gewerbliche Bildungsdienstleister die Umsatzsteuerpflicht einführen. Das berichtet die Interdisziplinäre Gesellschaft für Bildung in der Pflege (IGBP) – und kritisiert: "Dieser Vorstoß hätte weitreichende negative Auswirkungen auf die gesamte Weiterbildungsbranche und bedarf vor Verabschiedung dringend der Korrektur."
Bisher sind Bildungsdienstleistungen in Deutschland von der Umsatzsteuer befreit. Und zwar unabhängig davon, ob sie von gemeinnützigen oder gewerblichen Anbietern erbracht werden. Diese bislang vernünftige und gerechte Regelung soll nach einem Vorschlag aus dem Bundesfinanzministerium ab dem 1. Januar 2025 aber nur noch für gemeinnützige Bildungseinrichtungen gelten.
Demnach wären dann alle gewerblichen Bildungsanbieter dazu verpflichtet, ihre Bildungsangebote mit der regulären Umsatzsteuer von 19% zu belegen. Das würde zu erheblichen Preissteigerungen für alle Teilnehmer*innen an Weiterbildungsangebote führen, betont die IGBP. Mit negativen Folgen: "Zwangsläufig wird dadurch die Teilnahmebereitschaft und die Erreichbarkeit von Bildung für viele Menschen gemindert."
Konkrete Kritikpunkte der IGBP
Erhöhung der Weiterbildungskosten: Die Einführung der Umsatzsteuer treibe die Preise für Weiterbildungsmaßnahmen oder Studien an privaten Hochschulen erheblich in die Höhe. Viele Studierende und Weiterbildungsteilnehmer*innen, insbesondere jene mit geringem Einkommen, aber auch soziale Organisationen, die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, würden künftig 19 % mehr für Bildung zahlen.
Ungleichbehandlung von Bildungsträgern sowie Wettbewerbsverzerrung: Die Steuerbefreiung nur für gemeinnützige Einrichtungen schaffe einen unfairen Wettbewerbsvorteil und benachteilige gewerbliche Bildungsträger im Vergleich zu gemeinnützigen Einrichtungen. Der freien Markt werde damit weiter verzerrt, wenn Bildungsanbieter, die ohnehin schon oft aus Kirchensteuern oder anderen sozialen Förderungen profitieren würden, weiter bevorzugt werden.
Diese Benachteiligung führe zwangsläufig zu einer Verdrängung gewerblicher Anbieter und einer dirigistischen Einengung der Möglichkeiten für privatwirtschaftliche Innovation, Vielfalt und Qualität sowie Effizienz in der Bildungsbranche.
Höhere Kosten im Gesundheitswesen: Die Abrechnung von Gesundheitsdienstleistungen durch Krankenkassen mit Krankenhäusern, Pflegediensten und ihren Mitarbeitenden ist umsatzsteuerfrei. Der dann nötige Aufschlag auf Bildungsangebote belaste weiterbildungswillige Pflegekräfte, Pflegedienste und Krankenhäuser unnötig zusätzlich.
Negative Auswirkungen auf freiberufliche Lehrende: Freiberuflich Lehrende seien dann dem unkalkulierbaren Risiko ausgesetzt, künftig Umsatzsteuer abführen zu müssen. Bestehende Verträge mit Bildungsträgern würden hinfällig werden.
Bürokratisierung und zusätzliche Belastungen: Auch gemeinnützige Bildungseinrichtungen seien dann neuen bürokratischen Herausforderungen ausgesetzt, da sie dann nachweisen müssten, dass ihre Gewinne ausschließlich der Bildung dienen. Ihre Angebote würden sich auch jenseits dieser Nachweispflicht und Bürokratie deutlich verteuern, weil auch deren Gestellungskosten mit der Mehrwertsteuerpflicht der freiberuflichen Dozenten steigen.
Keine Planungssicherheit: Bildungsträger planen bereits jetzt ihre Kurse samt Kalkulation für 2025; viele für das neue Jahr schon gebuchte Bildungsangebote ohne Mehrwertsteuer müssten umgebucht werden, was zu unnötiger Bürokratie, sozialen Schieflagen und vielen Stornierungen führen dürfte. Bildungsanbietern werde die betriebswirtschaftliche Grundlage genommen und die Bildungsbranche faktisch verschlechtert.
Die IGBP fordert daher vom Bundesfinanzministerium, die Umsatzsteuerbefreiung für alle Bildungsdienstleister, unabhängig vom Einrichtungsstatus, zu erhalten. Denn: "Bildung und berufliche Weiterbildung sind essenzielle Bausteine für die persönliche und berufliche Entwicklung jedes Einzelnen und seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit in der Gesellschaft. Gerade im Bereich der Pflege mit dem anhaltenden Fachkräftemangel ist die Verteuerung oder Einschränkung von Bildungsangeboten ein zusätzliches und unnötiges Problem mit weitreichenden negativen Folgen."
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