Hilft erleichterte Zuwanderung von Fachkräften der Altenhilfe?


22.05.2023 - Ausländische Fachkräfte und solche, die es werden wollen, sollen künftig leichter nach Deutschland kommen können. Dafür hatte das Bundeskabinett bereits Ende April einen Gesetzentwurf zur Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes beschlossen. Jetzt hat Rolf Schmachtenberg, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, auf der bpa-Mitgliederversammlung vor allem die Pflege jedoch vor zu großen Erwartungen gewarnt.

Der Fachkräftemangel ist zu einem Risiko insbesondere für die Altenhilfe geworden. Schmachtenberg legte dar, dass die Besetzung einer Stelle hier im Durchschnitt 268 Tage dauere (Durchschnitt aller Branchen: 145 Tage). Und die Situation wird sich durch die demografische Entwicklung noch verschärfen, wenn einerseits die Generation der Babyboomer-Pflegekräfte in Rente geht – und gleichzeitig die Zahl der Pflegebedürftigen steigt. Fest steht schon jetzt, dass auch deutlich erleichterte Zuwanderung die entstehende Lücke nicht füllen kann.

Der Staatssekretär sieht jedoch noch ein weiteres Problem: den Föderalismus. Hier würde das Berufsrecht und das föderalistische System den Handlungsspielräumen bei der Fachkräftesicherung gerade in der Altenhilfe sehr viele Grenzen setzen, sagte Sxchmachtenberg. Man könne die Diskussionen mit den Ländern durchaus als "verrückt bezeichnen".

Was die Ausbildung und Anerkennung von Abschlüssen angeht, sieht er die Bundesländer am Zug. Sie hätten die Hoheit bei der Ausbildung in der Pflege, weshalb es da 16 verschiedene Regeln gebe, auch für die Anerkennung von Ausbildungen im Ausland. Laut einem Bericht von carevor9.de kritisierte der Staatssekretär, dass manche Länder sogar noch Schuldgeld verlangen würden. Das nannte Schmachtenberg "einen Irrsinn". Aus seiner Sicht müssten Bund und Einrichtungen den Bundesländern auf die Nerven gehen, um einheitliche Regeln zu bekommen. "Die Länder müssen sich da bewegen!"

Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung

Das zu reformierende Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll neue Möglichkeiten schaffen, nach Deutschland einzureisen, um hier erwerbstätig zu sein oder eine Ausbildung zu absolvieren. Etwa soll die sogenannte Blaue Karte EU künftig für noch mehr Fachkräfte mit Hochschulabschluss erreichbar sein. Zudem soll es noch attraktiver werden, für eine Berufsausbildung oder ein Studium nach Deutschland zu kommen und hier zu bleiben.

Neu ist auch, dass die Berufserfahrung fokussiert werden soll. Sie soll Arbeitskräften die Einwanderung ermöglichen, die mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und einen im Herkunftsland staatlich anerkannten Berufsabschluss haben. Jedoch ist eine Gehaltsschwelle einzuhalten, oder der Arbeitgeber muss tarifgebunden sein. Der Berufsabschluss muss künftig nicht mehr in Deutschland anerkannt sein – was zu weniger Bürokratie und damit kürzeren Verfahren führen soll.

Zudem sollen Zugezogene ihre Berufsabschlüsse in Deutschland künftig auch erst nach ihrer Einreise nach Deutschland anerkennen lassen können. Dafür müssen sich Fachkräfte und Arbeitgeber zu einer Anerkennungspartnerschaft verpflichten. Dies biete laut Bundesregierung beiden Seiten Vorteile: Der Arbeitgeber kann schneller eine qualifizierte Fachkraft beschäftigen. Und die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer kann das Anerkennungsverfahren in Deutschland nachholen und nebenher schon qualifiziert arbeiten.

Darüber hinaus soll eine Chancenkarte zur Arbeitssuche neu eingeführt werden, die auf einem Punktesystem basiert. Zu den Auswahlkriterien gehören Qualifikation, Deutsch- und Englischkenntnisse, Berufserfahrung, Deutschlandbezug, Alter und das Potenzial des mitziehenden Ehe- oder Lebenspartners bzw. der mitziehenden Ehe- oder Lebenspartnerin. Die Chancenkarte soll die Suche nach einem Arbeitsplatz deutlich erleichtern. Schon während der Arbeitsplatzsuche wäre dann eine Beschäftigung im Umfang von bis zu zwanzig Wochenstunden erlaubt, auch die Probebeschäftigung bei einem zukünftigen Arbeitgeber für bis zu zwei Wochen.

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