Pflegepersonal-Stärkungsgesetz: Nur 4.000 statt 13.000 neue Stellen


21.03.2023 - Der ehemalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hatte es gut gemeint mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz. Es sollte die angespannte Situation der Pflegekräfte entlasten und somit auch die Versorgung der Pflegebedürftigen zu verbessern. Mit dem Sofortprogramm Pflege sollten in stationären Pflegeeinrichtungen 13.000 neue Pflegestellen geschaffen. Daraus wurde nichts.

Das sogenannte Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (kurz: PpSG) trat am 01.01.2019 in Kraft. Kernpunkt für Pflegeheime: die unkomplizierte Bewilligung von 13.000 neuen, voll refinanzierten Stellen für Pflegekräfte, ohne Beteiligung der Pflegebedürftigen oder der Einrichtungen. Dafür hatten die gesetzlichen Krankenversicherungen 640 und die privaten Versicherungen 44 Millionen Euro eigens in einen Topf eingezahlt.

• Heime mit bis zu 40 Bewohner*innen sollten 0,5 neue Pflegestellen erhalten können.
• Zwischen 41 bis 80 Bewohner*innen sollte es eine ganze neue Pflegestelle geben
• Auf 81 bis 120 Bewohner*innen sollten 1,5 neue Pflegestellen fallen.
• Einrichtungen mit mehr als 120 Bewohner*innen sollten zwei neue Pflegestellen erhalten.

Alles natürlich auf Antrag. Und was ist daraus geworden? Das Bundesgesundheitsministerium bestätigte, dass aus der Förderung bis Ende 2022 gerade einmal 4000 Kräfte finanziert worden seien. Das entspricht 2800 Vollzeitäquivalenten. Das entspricht nur einem Bruchteil der Summe, die im Topf ist.

Seit 2022 fließen die Gelder deshalb pauschal der medizinischen Behandlungspflege zu, berichtet carevor9.de. In diesem Zusammenhang soll der amtierende Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach nach Medienberichten auf das Gesundheitsversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz verwiesen und darüber informiert haben, dass die Übertragung der Beitragsgelder in die Behandlungspflege rückwirkend erfolge rückwirkend. Für das bisherige Altenpflegeförderprogramm gelte, dass eine „nutzlose Hortung von Versicherungsgeldern“ nicht stattfinde, soll Lauterbach gesagt haben.

Laut bibliomed-pflege.de hat der Bundesrechnungshof in einem Bericht an den Haushaltsausschuss des Bundestags bereits 2021 darauf hingewiesen, dass nur ein Fünftel der 13.000 Positionen besetzt worden sei und es damit eine "mangelnde Inanspruchnahme" gebe. Damit drohte gleichzeitig Zweckentfremdungen.

Ab Juli 2023 können keine Anträge mehr aus dem Altenpflegeförderprogramm gestellt werden. Das Stellenförderprogramm geht im neuen Personalbemessungsverfahren auf.

Bleibt die Frage: Was ist schiefgelaufen? Wahrscheinlich gar nichts – bis auf die Tatsache, dass der Markt an Pflegekräften einfach leergefegt war und ist. Und die Einrichtungen außerdem vom Management der Pandemie so mitgenommen waren, dass kaum mehr an etwas anderes zu denken blieb.







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