G-BA: Wieviel Mitsprache für die Pflege?


11.05.2022 - Der unparteiische Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), Prof. Josef Hecken, hatte sich gegen ein Stimmrecht des Deutschen Pflegerates (DPR) in diesem Gremium ausgesprochen. Dafür erntete er von allen Seiten einen Sturm der Entrüstung.

Beispielsweise forderte der Bundesverband Pflegemanagement mit Nachdruck die "konsequente Einbindung" der Profession Pflege und des Pflegemanagements in die politische Entscheidungsfindung zum Thema Pflege. Dazu zählt er seiner verbandsweit abgestimmten "Frankfurter Erklärung" von gestern:

➤ Stimmberechtigung im G-BA
➤ direkter Austausch zwischen den Gremien und professionell Pflegenden
➤ Einbeziehung in zentrale, die Pflege betreffende Entscheidungen
➤ Mitwirkungsrecht in der Vorbereitung von Gesetzesentwürfen

Heckens Aussagen werte der Verband in seiner Erklärung als "unerhörte Respektlosigkeit der Pflege gegenüber".

Einen Tag später, am heutigen 11. Mai, gab dann der Gemeinsame Bundesausschuss zu den Äußerungen von Hecken eine Pressemitteilung heraus. Darin heißt es, ihm sei es nicht darum gegangen, der Pflege eine Möglichkeit der Mitsprache zu verweigern. Vielmehr habe er auf dem Kongress, auf dem er sich geäußert habe, klargestellt, "dass es

• in den letzten 25 Jahren Änderungen im Gesundheitswesen gegeben hat,
• neue Akteure an Bedeutung gewonnen haben,
• ein Unterfangen sei, über das es sich zu diskutieren lohnt, diesen Akteuren eine stärkere Stimme zu geben und
• die Pflege bereits heute Beteiligungsrechte im G-BA hat."

Hecken würde sich persönlich zwar gegenüber dem Gesetzgeber gegen ein Stimmrecht für die Pflege aussprechen, weil damit die bisherigen Konfliktlösungsmechanismen nicht mehr greifen würden und ohne einen solchen Mechanismus die Gefahr von interessengeleiteten Entscheidungen mit schwer kalkulierbaren finanzpolitischen Effekten wachse. "Trotzdem sein klares Plädoyer: Lasst uns gemeinsam nach nachhaltigen Strukturen suchen!", so die Pressemitteilung.

Im Folgenden heißt es in der Presseerklärung über Hecken Aussagen weiter:

Wörtlich sagte er, bezogen auf alle Gesundheitsberufe und ohne eine bestimmte Gruppe herauszugreifen: „Wenn ich ,Stimme' sage, meine ich nicht automatisch Stimmrecht, sondern möglicherweise abgestuft ein Mitberatungsrecht – damit sie in die Beratungen ihre legitimen Interessen einbringen können.“

„Was wir nicht machen dürfen, und das ist die Angst, die ich beim Koalitionsvertrag habe: Dem Glauben oder Irrglauben aufzusitzen, wir machen nur eine große Schülermitverantwortung, in der möglichst viele möglichst gut gelaunt zusammensitzen und versuchen dann, Gesundheit am besten noch regional zu gestalten und dann wird die Welt gut.“
Weiter Prof. Hecken: Der G-BA müsse das System für 73 Mio. Versicherte am Laufen halten – also die Balance zwischen Kosten und guten Leistungen finden und nicht interessengetriggert Beschlüsse fassen. Diese Aufgabe sei mitzudenken, wenn darüber geredet wird, wer sitzt im G-BA, wer stimmt mit ab. Es müsse klare Mehrheitsverhältnisse geben; es müsse mehr Mitspracherechte geben, aber es dürfe damit nicht die Entscheidungsfindung beeinträchtigt werden.

Im Koalitionsvertrag der Ampelregierung heißt es auf Seite 68: „Mit einer Reform des G-BA beschleunigen wir die Entscheidungen der Selbstverwaltung, stärken die Patientenvertretung und räumen der Pflege und anderen Gesundheitsberufen weitere Mitsprachemöglichkeiten ein, sobald sie betroffen sind.“




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