In NRW: Je 3.000 Euro für ausländische Fachkräfte


03.05.2022 - Auch in Nordrhein-Westfalen herrscht Mangel an Pflegefachkräften. Mit einem "Willkommensgeld" in Höhe von 3.000 Euro pro Person will NRW ausländischen Pflegefachpersonen den beruflichen Neustart im Bundesland schmackhaft machen.

Wie das nordrhein-westfälische Arbeits- und Gesundheitsministerium mitteilte, sollen Personen aus Nicht-EU-Ländern auf diese Weise willkommen geheißen werden. Voraussetzung dafür ist, dass sie in ihrem Heimatland bereits als Pflegefachkraft gearbeitet haben und nun nach Deutschland wechseln möchten.

Die Maßnahme begründete das Ministerium damit, dass Pflegefachkräfte aus Nicht-EU-Ländern in Deutschland zunächst eine Anpassungsqualifizierung absolvieren müssen und in ihrer ersten Zeit als Pflegehilfspersonen erstmal weniger verdienen. Dieses Manko soll das Willkommensgeld lindern und den Betroffenen dadurch die Entscheidung für NRW erleichtern.

Sie erhalten das Geld,
- wenn sie eine in NRW ausgestellte Aufenthaltserlaubnis besitzen,
- wenn ihnen der Zwischenbescheid der Bezirksregierung Münster zum Berufsanerkennungsverfahren vorliegt und
- wenn sie einen Arbeitsvertrag als Pflegefachperson bei einer Arbeitsstätte in NRW geschlossen haben.



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