Medizinischer Dienst: Neuordnung und Corona-Bilanz


13.07.2021 - Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) hat seine Neuorganisation vorgestellt. Zugleich zog er Bilanz über seine Leistungen im Pandemiejahr 2020: Er hat knapp 4,3 Mio. sozialmedizinische Empfehlungen für die gesetzliche Krankenversicherung sowie 2,8 Mio. für die Pflegeversicherung abgegeben.

NEUORGANISATION
Das MDK-Reformgesetz („Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen“) ist zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Es hatte zum Ziel, die Medizinischen Dienste zu stärken und sie unabhängiger von den Krankenkassen zu organisieren sowie die Abrechnungsprüfungen im Krankenhaus zu reformieren. Seitdem erfolgt die schrittweise Umwandlung von MDK und MDS einheitlich in Körperschaften öffentlichen Rechts.

Seit dem 1. Juli 2021 sind die Medizinischen Dienste auf Landesebene nicht mehr als Arbeitsgemeinschaften der Krankenkassen organisiert, sondern firmieren nun unter „Medizinischer Dienst“. Und auch die Verwaltungsräte wurden neu aufgestellt.

Im nächsten Schritt erfolgt zum Jahresende nun die Errichtung des „Medizinischen Dienstes Bund“ (MDS). Der MDS, der die Arbeit der regionalen Dienste koordiniert und fördert, wird künftig in Trägerschaft der Medizinischen Dienste und nicht mehr in der des GKV-Spitzenverbandes sein. Neue Aufgabe des MDS ist der Erlass von Richtlinien für die Tätigkeit der Medizinischen Dienste. Die Beratung des GKV-Spitzenverbandes bleibt als zentrale Aufgabe bestehen.

„Es kommt jetzt darauf an, dass der Medizinische Dienst seine Rolle als kompetenter und verlässlicher Berater der Kranken- und Pflegeversicherung weiterhin unabhängig wahrnimmt und durch transparentes Handeln auch bei den Betroffenen gute Akzeptanz findet“, sagte Dr. Stefan Gronemeyer, Geschäftsführer des MDS.

LEISTUNGEN IM PANDEMIEJAHR 2020
Ab März 2020 erfolgte die Pflegebegutachtung mittels eines strukturierten Telefoninterviews und vorliegender schriftlicher Unterlagen. Der MDS berichtete: Die Gutachterinnen und Gutachter haben knapp 2,8 Mio. Empfehlungen abgegeben (2019: 2,6 Mio.). Dabei waren über 2,3 Mio. Pflegebegutachtungen zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit zu leisten (2019: 2,1 Mio.).

Was die Qualitätsprüfungen in den Pflegeeinrichtungen angeht: Diese hatte der Gesetzgeber im Jahr 2020 für mehr als acht Monate ausgesetzt. Daher fanden sie in nur 6.600 Pflegeeinrichtungen statt, während es im Jahr 2019 noch 24.500 Prüfungen gewesen sind. Anlassprüfungen aufgrund von Beschwerden von Angehörigen blieben hingegen jederzeit möglich.

zurück


DVLAB e.V.
Bahnhofsallee 16 | D-31134 Hildesheim
Telefon: 05121-2892872 | Telefax: 05121-2892879
E-Mail: info@dvlab.de
Impressum | Datenschutz
©
Admin
- 354150 -