Pflegekammern: Zwei am Ende, zwei neue in Sicht?


13.06.2021 - Die bundesweite Landschaft der Pflegekammern in den Ländern ist stark in Bewegung. In Niedersachsen und Schleswig-Holstein werden die existierenden Pflegekammern bis zum Jahresende 2021 abgewickelt sein. In NRW dagegen wird seit September 2020 eine Pflegekammer errichtet. Laut aktuellem Koalitionsvertrag hat das auch die neue Landesregierung in Baden-Württemberg vor.

• SITUATION IN DEUTSCHLAND
Noch existieren Pflegekammern in drei Bundesländern. Rheinland-Pfalz (2016) war die erste, gefolgt von der Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein (2018) und der Kammer in Niedersachsen (2018).

Die Bundespflegekammer ist seit 2020 ein eingetragener Verein in Berlin. Die drei derzeit (noch) vorhandenen Landespflegekammern sowie der Deutsche Pflegerat entsenden je drei Mitglieder in die Pflegekammerkonferenz der Bundespflegekammer. Diese wählt das Präsidium und setzt Ausschüsse ein.

• SITUATION IN NIEDERSACHSEN
Die Pflegekammer in Niedersachsen war schon lange umstritten. Auch der DVLAB hat sehr aktiv gegen die Zwangsmitgliedschaft gekämpft.
Im Sommer 2020 führte das Land schließlich eine Vollbefragung der Pflegekräfte durch. Ihr Votum in Niedersachsen: 70,6 Prozent haben sich gegen das Fortbestehen „ihrer“ Kammer ausgesprochen.
Wie angekündigt hat der Landtag daraufhin am 28. April 2021 mit einem entsprechenden Gesetz zur Auflösung und Abwicklung der Kammer entschieden: Die Pflegekammer wird am 30. November 2021 endgültig Geschichte sein.

• SITUATION IN SCHLESWIG-HOLSTEIN
Im nördlichsten Bundesland wurden die Pflegekräfte im März 2021 online zu „ihrer“ Kammer befragt. Sie stimmten mit hoher Beteiligung sehr eindeutig (fast 92 Prozent!) für das Aus der Institution. Daraufhin hat der Landtag sehr schnell und ohne weitere Debatte am 21. Mai 2021 das Gesetz zur Auflösung der Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein beschlossen. Die Umsetzung soll noch bis Jahresende erfolgen.

• SITUATION BUNDESPFLEGEKAMMER
Ab Jahresende 2021 dürften aller Voraussicht nach darin nur noch zwei „Mitglieder“ wirken: die Pflegekammer Rheinland-Pfalz und der Deutsche Pflegerat. Die Bundespflegekammer hatte sich auch auf die Fahnen geschrieben, die Aktivitäten der Landespflegekammern zu vernetzen. Das wäre damit hinfällig.

• FAZIT DES DVLAB
Die Entwicklungen im Norden Deutschlands sind zu begrüßen, denn Pflegekammern lösen kein einziges der drängenden Problem in der Altenpflege, sie können nichts zur Steuerung und Entwicklung der Pflege beitragen. Beispiel Personalgewinnung: Pflegekammern können weder über Arbeitsbedingungen und Tarifverträge noch über die Höhe der Pflegesätze oder den Personalschlüssel verhandeln. Damit sind sie wirkungslose, aber teure Behörden ohne Einfluss. Deshalb blickt der Verband auch mit bleibendem Widerstand auf die Bestrebungen in NRW und Baden-Württemberg sowie auf die bestehende Kammer in Rheinland-Pfalz.
Foto: istock/Sashkinw

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